Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Januar 2013 (GMBl 2013, S. 298)
Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier:
- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"
- Bek. d. BMAS v. 15.1.2013 - Illb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"
Neufassung der TRGS 522
Die TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd", Ausgabe Juni 1992 BArbBl. Heft 6/1992 S. 35-41, zuletzt geändert: BArbBl. Heft 9/2001 S. 86, wird wie folgt neu gefasst:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.