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Vorschrift Raumdesinfektion mit Formaldehyd

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Raumdesinfektion mit Formaldehyd (TRGS 522)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Januar 2013 (GMBl 2013, S. 298)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.582666

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier:

- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"

- Bek. d. BMAS v. 15.1.2013 - Illb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"

Neufassung der TRGS 522

Die TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd", Ausgabe Juni 1992 BArbBl. Heft 6/1992 S. 35-41, zuletzt geändert: BArbBl. Heft 9/2001 S. 86, wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

3. Verwendungsbeschränkungen

4. Erlaubnis, Befähigungsschein und Sachkunde

4.1 Erlaubnis

4.2 Befähigungsschein

4.3 Sachkunde

5. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

5.1 Informationsbeschaffung und Grundfestlegungen

5.2 Substitutionsprüfung

5.3 Verfahrensmerkmale und wesentliche Arbeitsschritte

5.4 Stand der Technik bei Raumdesinfektionen mit Formaldehyd

5.4.1 Grundsätze zum Stand der Technik bei Raumdesinfektionen

5.4.2 Standardraumdesinfektion im Gesundheitswesen

5.4.3 Standardraumdesinfektion im Veterinärwesen

5.4.4 Desinfektion von Bruteiern in Räumen

5.4.5 Raumdesinfektionen in Bereichen mit Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und in Reinräumen

5.5 Schutzmaßnahmen

5.5.1 Organisatorische Maßnahmen

5.5.1.1 Verantwortliche Person, Desinfektionsleiter

5.5.1.2 Unterweisungen der Beschäftigten

5.5.1.3 Information anderer Personen

5.5.1.4 Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen und Sicherheitsübungen

5.5.1.5 Lagerung

5.5.2 Technische Schutzmaßnahmen

5.5.2.1 Abdichtung der Räumlichkeiten und Festlegung des Gefahrenbereiches

5.5.2.2 Brand- und Explosionsschutz

5.5.2.3 Lüftung mit Formaldehyd desinfizierter Räume

5.5.3 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

5.6 Wirksamkeitsprüfungen ergriffener Schutzmaßnahmen

5.6.1 Messtechnische Überwachung

5.6.2 Freigabe des desinfizierten Raumes

5.6.3 Dokumentation

6. Arbeitsmedizinische Prävention

6.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung

6.2 Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

6.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge

6.3.1 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

6.3.2 Vorsorgeuntersuchungen bei Verwendung von Atemschutz als Pflicht- und Angebotsuntersuchungen

7. Maßnahmen zur Emissionsminderung

8. Anzeigen und Unterrichtung der zuständigen Behörde

Mitgeltende Bestimmungen

Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungstätigkeiten

Anlage 1a
Sachkunde - Lehrgang zur Raumdesinfektion mit Formaldehyd:

Anlage 1b
Fortbildungslehrgang zur Raumdesinfektion mit Formaldehyd

Anlage 1c
Durchführung schriftlicher Prüfungen bei Sachkundelehrgängen

Anlage 2a
Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV

Anlage 2b
Freigabebescheinigung nach Raumdesinfektion

Anlage 2c
Zeugnis über die Eignungsuntersuchung gemäß GefStoffV

Anlage 2d
Dokumentation Unterweisung/Einweisung für Tätigkeiten zur Raumdesinfektion

Anlage 2e
Dokumentation Themenpunkte für die durchgeführte Unterweisung

Anlage 3a
Notfallinformationskarten Formaldehyd

Anlage 3b
Notfallinformationskarten Ammoniak

Anlage 4
Hinweise zur Kennzeichnung zu begasender Räume

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