Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 29. November 1994, GVBl. S. 1031, zuletzt geändert am 17. Juli 2015, GVBl. S. 243, 247
Auf Grund von Art. 8 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 5 des Waldgesetzes für Bayern - BayWaldG - (BayRS 7902-1-E), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 1989 (GVBl S. 25), erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
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