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Vorschrift Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

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  • Vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 430, 432)

  • Vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82, 162)

  • Vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. September 2012 (GVBl. I S. 290)

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Hessisches Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Hessen

Vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.567383

ERSTER TEIL
Grundlagen des öffentlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens

§ 1 Auftrag

§ 2 Begriffsbestimmungen

ZWEITER TEIL
Öffentliches Vermessungswesen

Erster Abschnitt
Aufgabenwahrnehmung

§ 3 Öffentliches Vermessungswesen

§ 4 Zuständige Behörden und Personen

Zweiter Abschnitt
Raumbezug

§ 5 Amtliches geodätisches Raumbezugssystem

§ 6 Zuständigkeit

Dritter Abschnitt
Geotopografie

§ 7 Amtliche Geotopografie

§ 8 Zuständigkeit

Vierter Abschnitt
Liegenschaftskataster

§ 9 Allgemeines

§ 10 Nachweis der Liegenschaften

§ 11 Fortführung

§ 12 Beglaubigung

§ 13 Grenzfeststellung, Grenzfeststellungsvertrag

§ 14 Abmarkung

§ 15 Zuständigkeit

Fünfter Abschnitt
Bereitstellung und Nutzung der Daten des öffentlichen Vermessungswesens

§ 16 Zugang zu den Daten des öffentlichen Vermessungswesens

§ 17 Automatisierter Abruf von Daten

§ 18 Nutzung der Daten des öffentlichen Vermessungswesens

Sechster Abschnitt
Pflichten und Befugnisse

§ 19 Melde- und Auskunftspflichten

§ 20 Aktualität des Nachweises von Flurstücken

§ 21 Aktualität des Nachweises von Gebäuden

§ 22 Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen

§ 23 Einbringen und Erhaltung von Grenz- und Vermessungsmarken

Siebter Abschnitt
Besondere Kostenregelungen

§ 24 Sachliche Kostenfreiheit

§ 25 Ausnahmen von Gebühren- und Kostenbefreiungen

Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

§ 26 Ordnungswidrigkeitstatbestände und Ahndung

Neunter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnisse

§ 27 Allgemeines

§ 28 Voraussetzungen

§ 29 Verfahren

§ 30 Zuständigkeit

DRITTER TEIL
Öffentliches Geoinformationswesen

Erster Abschnitt
Aufgabenwahrnehmung

§ 31 Öffentliches Geoinformationswesen

§ 32 Zuständige Stellen

Zweiter Abschnitt
Aufgaben

§ 33 Geodaten

§ 34 Geodatendienste

§ 35 Metadaten

§ 36 Geoportal

§ 37 Geoinformationswesen der Landesverwaltung

§ 38 Berichtspflichten

Dritter Abschnitt
Zugang und Nutzung

§ 39 Zugang der Öffentlichkeit

§ 40 Zugang der Behörden, Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie internationalen Einrichtungen

§ 41 Nutzungsrechte

§ 42 Kosten und Entgelte

Vierter Abschnitt
Rechtsweg und sonstige Vorschriften

§ 43 Rechtsweg

§ 44 Sonstige Vorschriften

VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 45 Übergangsvorschriften

§ 46 Erlass von Rechtsverordnungen

§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Geodaten-Themen nach § 2 Abs. 4 Nr. 4

Anlage 2
Geodaten-Themen nach § 2 Abs. 4 Nr. 4

Anlage 3
Geodaten-Themen nach § 2 Abs. 4 Nr. 4

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