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Vorschrift Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Aktuelle Fassung

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RICHTLINIE 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (2012/18/EU )

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 4. Juli 2012, ABl. L 197 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.563410

Präambel

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beurteilung der Gefahren schwerer Unfälle in Bezug auf einen bestimmten gefährlichen Stoff

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Zuständige Behörde

Artikel 7
Mitteilungen

Artikel 8
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 9
Domino-Effekte

Artikel 10
Sicherheitsbericht

Artikel 11
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 12
Notfallpläne

Artikel 13
Überwachung der Ansiedlung

Artikel 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 15
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 16
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen und zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 17
Von der zuständigen Behörde nach einem schweren Unfall zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 18
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 19
Verbot der Weiterführung

Artikel 20
Inspektionen

Artikel 21
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 22
Zugang zu Informationen und Vertraulichkeit

Artikel 23
Zugang zu Gerichten

Artikel 24
Leitlinien

Artikel 25
Änderung der Anhänge

Artikel 26
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27
Ausschussverfahren

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 30
Änderung der Richtlinie 96/82/EG

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Aufhebung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Anhang V

Anhang VI

Anhang VII

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