Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 7. Oktober 2011, GVBl. S. 666, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verodnung vom 2. Dezember 2024 (GVBl. Nr. 71)
Aufgrund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 20 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 652) verordnet die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.