Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 10. Mrz 2011 (Nds. GVBl S. 709), zuletzt gendert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 95)
Aufgrund des 129 Abs. 1 Satz 2 und des 98 Abs. 1 Satz 1 des Niederschsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt gendert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 631), wird verordnet:
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