Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 9. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 255), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 372)
Aufgrund des § 45 Abs. 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29, Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 1 Nr. 6 Buchst. a der Subdelegationsverordnung vom 23. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 2010 (Nds. GVBl. S. 180), wird verordnet:
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