Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 30. Dezember 1997 (GVBl. LSA S. 337), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2022 (GVBl. LSA S. 343)
Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes vom 13. April 1994 (GVBl. LSA S. 520) in Verbindung mit Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. November 1995 (MBl. LSA S.2355), zuletzt geändert durch Beschluß vom 24. September 1996 (MBl. LSA S. 2012), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen verordnet:
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