Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 23. Juli 1991 (GVBl. LSA S. 186), zuletzt geändert am 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 286)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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