Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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