Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. August 2009 (GVBl. S. 745), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2021 (GVBl S. 274)
Aufgrund des § 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 5 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349), geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 40), verordnet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien:
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