Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2048), geändert am 19. Juni 2020(BGBl. I S. 1328, 1344)
Auf Grund des § 21 Absatz 2 des Zuteilungsgesetzes 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages:
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