Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 30. Juni 2009 (GVBl. S. 544), zuletzt gendert am 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74, 122)
Aufgrund des 134 Abs. 2 des Thringer Wassergesetzes (ThrWG) in der Fassung vom 23. Februar 2004 (GVBI. S. 244), zuletzt gendert durch Gesetz vom 20. Mrz 2009 (GVBI. S. 226) verordnet das Ministerium fr Soziales, Familie und Gesundheit:
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