Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), zuletzt geändert am 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280)
Änderungen durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280) treten gemäß Artikel 3 desselben Gesetzes am 1. Januar 2021 in Kraft.
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