Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nr. 227), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2407 der Kommission vom 20. September 2022 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2022, S. 64).
Die Änderung durch Artikel 2 der fünfzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) tritt gemäß Artikel 9 Satz 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Die Änderungen sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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