Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 9. Februar 2009, GVOBl. M-V S. 219, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. März 2024, GVOBl. M-V S. 330
Aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2 und des § 10 Absatz 1 Satz 3 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 527) und Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 568) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium:
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