Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 5. September 1996 (GBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 136 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 17)
Bitte beachten:
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 2. April 2015, GBl. 2015 Nr. 6, S. 202:
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 4 am 1. April 2016 in Kraft.
(3) Gleichzeitig mit Inkrafttreten der Verordnung nach Absatz 1 tritt die Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz vom 5. September 1996 (GBl. S. 601), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2008 (GBl. S. 286), mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 außer Kraft.
Auf Grund von § 6 Abs. 2, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 5, § 22 Abs. 1, § 22 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 3, § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6, § 27 Abs. 7 Nr. 1 und 2 und § 28 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 des Landesjagdgesetzes in der Fassung vom 1. Juni 1996 (GBI. S. 369) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:
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