Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242), zuletzt geändert am 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 37)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
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