Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 27. März 2008, Nds. GVBl. S. 96, zuletzt geändert am 30. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 199)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.
Änderung durch die Verordnung zur Änderung der Feuerungsverordnung vom 30. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 199) tritt gem. Art. 2 dieser Verordnung am 1. September 2020 in Kraft.
Aufgrund des § 95 Abs. 1 und 4 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 324), wird verordnet:
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