Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1358)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/ 57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 191 S. 29).
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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