Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 21. Januar 2022 (BGBl. I S. 118, ber. BGBl. I S. 744)
Auf Grund des § 13 Abs. 3 und des § 54 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
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