Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3170)
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476) wird nachstehend der Wortlaut des Verbraucherinformationsgesetzes in der seit dem 1. September 2012 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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