Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 22. September 1994 (BGBl. I S. 2593), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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