Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2016 (BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juni 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 159 S. 63)
* Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinie:
Richtlinie 98/28/EG der Kommission vom 29. April 1998 über die Zulassung einer Abweichung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene bei der Beförderung von Rohzucker auf See (Abl. L 140 vom 12.5.1998, S. 10).
Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBI. 1 S. 444) wird nachstehend der Wortlaut der Lebensmittelhygiene-Verordnung in der seit dem 17. März 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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