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Vorschrift Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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  • Vom 7. Juni 2007 (GVBl. S. 222)

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Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Berlin

Vom 7. Juni 2007 (GVBl. S. 222), geändert am 25. September 2019 (GVBl. S. 612)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) sowie der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.276936

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben, Voraussetzungen und Durchführung

§ 3a Zentrales Internetportal

§ 3b Berichterstattung an die Europäische Union

§ 4 Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme, Voraussetzungen, Durchführung und Überwachung

§ 5 Durchfuhrungsvorschriften

§ 6 Beteiligung von Sachverständigen

§ 7 Übergangsvorschrift

§ 8 Änderung des Berliner Straßengesetzes

§ 9 Änderung der Bauordnung für Berlin

§ 10 Änderung des Landesseilbahngesetzes

§ 10a Abweichung vom Bundesrecht

§ 11 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)
Liste UVP-pflichtiger Vorhaben

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1)
Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme

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