Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 13. März 2007 (GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Artikel 81 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 11)
Auf Grund von § 5 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vorn 3. Februar 2005 (GBl. S. 159) wird verordnet:
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