Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 26. März 2007, GVBl. S. 74, zuletzt geändert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 1, 20)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (ABl. EG Nr. L 41 S. 26).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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