Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. Oktober 2006, GVBl. S. 513, zuletzt geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 291)
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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