Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 30. April 1974 (GBl. S. 187), zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248)
Auf Grund von § 4 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen in der Fassung vom 5. Januar 1977 (BGBl. I S. 42) wird verordnet:
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