Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 6. September 2006 (ABl. L 264 S. 13), geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 (ABl. L 356 S. 1)
Die Änderungen durch Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 (ABl. L 356 S. 1) gelten gemäß Artikel 2 derselben Verornung ab dem 29. April 2023 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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