Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 11. Juli 2006, BGBl. I S. 1572, zuletzt geändert am 21. Dezember 2015, BGBl. I S. 2498, 2515
Auf Grund des § 8 Abs. 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) verordnet die Bundesregierung:
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