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Vorschrift KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz

Aktuelle Fassung

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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz - KI-MIG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 22. Juli 2026 (BGBl. I S. 223)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1861659

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

Teil 2 Zuständige Behörden und Zusammenarbeit

Abschnitt 1 Zuständige Stellen

§ 2 Zuständige Marktüberwachungsbehörden

§ 3 Zuständige Behörden für die Notifizierung und Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 4 KI-Marktüberwachungskammer

§ 5 Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689

§ 6 Zentrale Anlaufstelle

§ 7 Unterrichtung bei Nichtkonformität oder Risiken eines KI-Systems

§ 8 Zentrale Beschwerdestelle

Abschnitt 2 Zusammenarbeit

§ 9 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

§ 10 Zusammenarbeit der nach diesem Gesetz zuständigen Marktüberwachungsbehörden mit der nach Artikel 52 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/2847 zu benennenden Marktüberwachungsbehörde

Teil 3 Befugnisse

§ 11 Befugnisse der zuständigen Behörden; Einschränkung eines Grundrechts

Teil 4 Innovationsförderung

§ 12 Innovationsfördernde Maßnahmen

§ 13 KI-Reallabore; Verordnungsermächtigung

§ 14 Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren

Teil 5 Bußgeldvorschriften

§ 15 Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2024/1689

§ 16 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

§ 17 Behörden

Teil 6 Aufbewahrungspflichten

§ 18 Aufbewahrungspflichten

Teil 7 Evaluierung

§ 19 Evaluierung

Teil 8 Register

§ 20 Register über bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme

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