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Vorschrift Bodenrichtlinie

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RICHTLINIE (EU) 2025/2360 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenrichtlinie - (EU) 2025/2360)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 12. November 2025 (ABl. L, 2025/2360, 26.11.2025)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1799104

Präambel

KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Ziele und Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Bodenbezirke und Bodeneinheiten

Artikel 5 Zuständige Behörden

KAPITEL II ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG DER BODENGESUNDHEIT

Artikel 6 Überwachungsrahmen für Bodengesundheit und für Bodenversiegelung und Bodenabtrag

Artikel 7 Bodendeskriptoren, Kriterien für einen gesunden Bodenzustand, Indikatoren für Bodenversiegelung und Bodenabtrag

Artikel 8 Indikative Liste der Bodenkontaminanten

Artikel 9 Messungen und Methoden

Artikel 10 Bewertung der Bodengesundheit

KAPITEL III BODENRESILIENZ

Artikel 11 Unterstützung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz

Artikel 12 Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs

KAPITEL IV UMGANG MIT KONTAMINIERTEN STANDORTEN

Artikel 13 Risikobasierter und schrittweiser Ansatz

Artikel 14 Ermittlung potenziell kontaminierter Standorte

Artikel 15 Untersuchung potenziell kontaminierter Standorte

Artikel 16 Standortspezifische Risikobewertung und Umgang mit kontaminierten Standorten

Artikel 17 Register

KAPITEL V FINANZIERUNG, BERICHTERSTATTUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN UND UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Artikel 18 Finanzierung durch die Union

Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit

KAPITEL VI BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Artikel 21 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 22 Ausschussverfahren

KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 23 Zugang zu Gerichten

Artikel 24 Unterstützung durch die Kommission

Artikel 25 Bewertung und Überprüfung

Artikel 26 Umsetzung

Artikel 27 Inkrafttreten

Artikel 28 Adressaten

ANHANG I BODENDESKRIPTOREN, KRITERIEN FÜR EINEN GESUNDEN BODENZUSTAND, INDIKATOREN FÜR BODENVERSIEGELUNG UND BODENABTRAG

ANHANG II METHODEN

Teil A: Methode für die Festlegung der Anzahl und Lage der Probenahmestellen und für die Stichprobenerhebung

Teil B: Methode zur Bestimmung oder Schätzung der Werte der Bodendeskriptoren

Teil C: methodische Mindestkriterien für die Ermittlung der Werte der Indikatoren für Bodenversiegelung und Bodenabtrag

ANHANG III PROGRAMME, PLÄNE, ZIELVORGABEN UND MAßNAHMEN GEMÄß ARTIKEL 10

ANHANG IV INDIKATIVE LISTE DER RISIKOVERRINGERUNGSMAßNAHMEN

ANHANG V PHASEN UND GRUNDSÄTZE FÜR DIE STANDORTSPEZIFISCHE RISIKOBEWERTUNG

ANHANG VI INHALT DES REGISTERS POTENZIELL KONTAMINIERTER STANDORTE UND KONTAMINIERTER STANDORTE

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