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Vorschrift Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

Aktuelle Fassung

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Rechtskataster/Versionsvergleich

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VERORDNUNG (EU) 2025/2365 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik ((EU) 2025/2365)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 12. November 2026 (ABl. L, 2025/2365, 26.11.2025)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1789722

Präambel

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 4 Bevollmächtigte von Nicht-EU-Frachtführern

Artikel 5 Verpflichtungen in Bezug auf die Handhabung von Kunststoffgranulat

Artikel 6 Zertifizierung

Artikel 7 Einhaltung der Vorschriften durch Genehmigungen

Artikel 8 Einhaltung der Vorschriften durch Umweltmanagementsysteme

Artikel 9 Akkreditierung von Zertifizierungsstellen

Artikel 10 Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen

Artikel 11 Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen

Artikel 12 Verpflichtungen in Bezug auf die Beförderung von Kunststoffgranulat in Frachtbehältern auf dem Seeweg

Artikel 13 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften und Berichterstattung

Artikel 14 Vorfälle und Unfälle

Artikel 15 Nichteinhaltung der Vorschriften

Artikel 16 Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 17 Informationen und Unterstützung in Bezug auf die Einhaltung

Artikel 18 Normen

Artikel 19 Umgang mit Beschwerden und Zugang zur Justiz

Artikel 20 Sanktionen

Artikel 21 Entschädigung

Artikel 22 Änderungen der Anhänge

Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 24 Ausschussverfahren

Artikel 25 Bewertung und Überprüfung

Artikel 26 Inkrafttreten und Anwendung

ANHANG I
RISIKOMANAGEMENTPLAN FÜR ANLAGEN

ANHANG II
FORMULAR FÜR DIE EIGENERKLÄRUNG ÜBER KONFORMITÄT

ANHANG III
MA?NAHMEN FÜR EU-FRACHTFÜHRER UND NICHT-EU-FRACHTFÜHRER

ANHANG IV
FORMULAR FÜR DIE KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG

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