Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 12. Oktober 1999, GVBl. S. 390, zuletzt geändert am 19. Dezember 2018, GVBl. S. 469, 476
Aufgrund des § 27 Abs. 5 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (LAbfWAG) vom 2. April 1998 (GVBl. S. 97, BS 2129-1), in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBl. S. 171), BS 2020-1, und § 2 Abs. 7 Satz 1 der Landkreisordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBL S. 171), BS 2020-2, wird verordnet:
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