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Vorschrift Kommunale Klimarichtlinie

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Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten (Kommunale Klimarichtlinie)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hessen

Vom 30. Juni 2025

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1734075

I. Richtlinienübersicht

1 Ziel der Förderung

2 Inhalt der Richtlinie

3 Fördergebiet

4 Antragsberechtigte

5 Zuständige Stellen

II. Einzelbestimmungen

1 Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Gegenstand der Förderung

1.3 Zuwendungsvoraussetzungen

1.4 Art und Umfang, Höhe der Förderung

2 Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

2.1 Zuwendungszweck

2.2 Gegenstand der Förderung

2.3 Zuwendungsvoraussetzungen

2.4 Art und Umfang, Höhe der Förderung

3 Förderung von kommunalen Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

3.1 Zuwendungszweck

3.2 Gegenstand der Förderung

3.3 Zuwendungsvoraussetzungen

3.4 Art und Umfang, Höhe der Förderung

3.5 Antragstellung

4 Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen

4.1 Zuwendungszweck

4.2 Antragsberechtigte

4.3 Antragsstellung

4.4 Gegenstand der Förderung

4.5 Zuwendungsvoraussetzungen

4.6 Art und Umfang, Höhe der Förderung

4.7 Kommunale Förderbestimmungen (Rahmenvorgaben)

III. Allgemeine Förderbestimmungen

1. Rechtsgrundlagen

2. Antragsstellung

3. Auszahlung der Zuwendung

4. Verwendungsnachweis

5. Vergaberecht

6. Zweckbindungsfristen

7. Weitere Förderbestimmungen

7.1 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

7.2 Kumulation und Verhältnis zu anderen Förderrichtlinien

7.3 Prüfungsrechte

7.4 Veröffentlichung

IV. Beihilferechtliche Einordnung

1. Vorliegen einer staatlichen Beihilfe

2. Gewährung im Einklang mit dem EU-Beihilferecht

3. Weitere Bestimmungen

V. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

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