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Vorschrift Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Förderbereichs „Forsten“: Naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldmehrung und Bewältigung von Extremwetterfolgen

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Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen über die Gewährung von Förderung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz-GAKG) für den Förderbereich 5 (Forsten) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils geltenden Fassung

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bremen

Vom 15. August 2024 (Brem.ABl. 2025, S. 491)

Amtliche Anmerkung:

Zitiervorschlag: „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Förderbereichs „Forsten“: Naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldmehrung und Bewältigung von Extremwetterfolgen im Land Bremen (Brem.ABl. 2025, S. 491)“

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1717113

Inhalt der Richtlinie

I. Richtlinienübersicht

1. Förderziele und –zwecke

2. Rechtsgrundlagen

II. Einzelbestimmungen

i. Naturnahe Waldbewirtschaftung (Maßnahmengruppe A des Rahmenplans)

1. Vorarbeiten

1.1. Verwendungszweck

1.2. Gegenstand der Förderung/ Förderausschluss

1.3. Zuwendungsempfänger

1.4. Zuwendungsvoraussetzungen

1.5. Art und Höhe der Zuwendungen

2. Waldumbau

2.1. Verwendungszweck / Zuwendungszweck

2.2. Gegenstand der Förderung/ Förderausschluss

2.3. Zuwendungsempfänger

2.4. Zuwendungsvoraussetzungen

2.5. Art und Höhe der Zuwendungen

3. Jungbestandspflege

3.1. Zuwendungszweck

3.2. Gegenstand der Förderung/ Förderausschluss

3.3. Zuwendungsempfänger

3.4. Zuwendungsvoraussetzungen

3.5. Art und Höhe der Zuwendungen

ii. Erstaufforstung (Maßnahmengruppe D des Rahmenplans)

1. Neuanlage von Wald

1.1. Zuwendungszweck

1.2. Gegenstand der Förderung/ Förderausschluss

1.3. Zuwendungsempfänger

1.4. Zuwendungsvoraussetzungen

1.5. Andere Verpflichtungen

1.6. Art und Höhe der Zuwendungen

iii. Extremwetterfolgen im Wald (Maßnahmengruppe F des Rahmenplans)

1. Wiederaufforstung

1.1. Zuwendungszweck

1.2. Gegenstand der Förderung/ Förderausschluss

1.3. Zuwendungsempfänger

1.4. Art und Höhe der Zuwendungen

1.5. Zuwendungsvoraussetzungen

1.6. Sonstige Bestimmungen

Die Maßnahmengruppen i – iii stehen in folgendem Bezug zur Rahmenrichtlinie:

III. Allgemeine Förderbestimmungen

1. Zuwendungsempfangende

2. Zuweisungen

3. Zuwendungsvoraussetzungen

4. Einzuhaltende Bestimmungen:

5. Art und Höhe der Zuwendungen

6. Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

7. Antragsverfahren, Bewilligung

8. Evaluierung, Publizität

9. Kontrollen, Prüfungen

10 Inkrafttreten /Außerkrafttreten / Befristung

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