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Vorschrift Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

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Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. Februar 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 70)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1703483

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten

§ 4 Emissionsgenehmigung

§ 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6 Überwachungsplan

§ 7 Abgabeverpflichtung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

§ 8 Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten

§ 9 Emissionshandelsregister

§ 10 Versteigerung

§ 11 Zuständigkeiten; Beleihung

§ 12 Überwachung

§ 13 Datenübermittlung

§ 14 Prüfstellen

§ 15 Formvorschriften; elektronische Kommunikation

§ 16 Änderung der Identität oder Rechtsform

§ 17 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 18 Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften

Unterabschnitt 1
Anlagen

§ 19 Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen

§ 20 Emissionsgenehmigung für Anlagen

§ 21 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen

§ 22 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans

§ 23 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 24 Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 26 Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz

§ 27 Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers

§ 28 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen

Unterabschnitt 2
Luftverkehr

§ 29 Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr

§ 30 Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte

§ 31 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten

§ 32 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 33 Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA

§ 34 Veröffentlichung von Daten

§ 35 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr

Unterabschnitt 3
Seeverkehr

§ 36 Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit

§ 37 Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen

§ 38 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten

§ 39 Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens

§ 40 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr

Unterabschnitt 4
Brennstoffemissionshande

§ 41 Emissionsgenehmigung für Verantwortliche

§ 42 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans

§ 43 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung

§ 44 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 45 Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 46 Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 47 Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen

§ 48 Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 49 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangs- und Sonderregelungen

§ 51 Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 52 Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen

§ 53 Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26

§ 54 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

§ 55 Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten

§ 56 Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen

Anhang (zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 55)
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil A
Emissionshandel für Anlagen, Luft- und Seeverkehr

Abschnitt 1
Grundsätze

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Abschnitt 3
Bei den Tätigkeiten nach den Abschnitten 2 und 4 einbezogene Treibhausgase

Abschnitt 4
Von § 33 erfasste Flüge

Teil B
Brennstoffemissionshandel

Abschnitt 1
Brennstoffe

Abschnitt 2
Tätigkeit

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