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Vorschrift Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

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Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Dezember 2024 (BAnz AT 17.12.2024 B2)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1674518

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck und Ziel der Förderung

1.2 Rechtsgrundlagen

1.3 Begriffsbestimmungen

1.4 Kumulierung

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Der Vernetzung dienende Initial- und Implementierungsveranstaltungen

2.2 Koordination sowie Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, wissenschaftliche Begleitung

2.2.1 Koordinationsstelle

2.2.2 Kompetenzaufbau und Beratung

2.2.3 Begleitende wissenschaftliche Studien

2.2.4 Festsetzung von Themenschwerpunkten

2.3 Ausschluss der Förderung

3 Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart und -form sowie Bemessungsgrundlage

5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben

5.4 Nicht zuwendungsfähig sind

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen

6.2 Subventionserhebliche Tatsachen

6.3 De-minimis

6.4 Inanspruchnahme und finanzielle Unterstützung

6.5 Daten

7 Antrags- und Bewilligungsverfahren

7.1 Zuständige Bewilligungsbehörde:

7.2 Antragsverfahren und Form des Antrags

7.3 Bewilligungszeitraum und Ausschlussfrist

7.4 Zu beachtende Vorschriften

8 Prüfrechte

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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