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Vorschrift Erste Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz

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Erste Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (1. DVOThürWaldG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 29. August 2024 (GVBl. S. 623)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1654226

Aufgrund des § 6 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Halbsatz 1 des Thüringer Waldgesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2024 (GVBl. S. 13), verordnet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hinsichtlich des § 9 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz:

§ 1
Grundsätze

§ 2
Reiten und Radfahren im Wald

§ 3
Fahren mit Kutschen im Wald

§ 4
Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald

§ 5
Motorsport im Wald

§ 6
Beschränkungen des Betretens und der Benutzung des Waldes, Kennzeichnung der Ausschlussbereiche

§ 7
Sperrung von Waldflächen und Waldwegen

§ 8
Beschilderung und Aufstellung von Schranken

§ 9
Abstimmung und Kennzeichnung von Erholungswegen und Entflechtung der Erholungsnutzung, Benutzungseinschränkung

§ 10
Ausweisung von Rettungspunkten

§ 11
Übergangsregelung

§ 12
Gleichstellungsbestimmung

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 7 und § 10 Abs. 3 Satz 1)

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