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Vorschrift Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

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Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: International

Vom 19. Juli 2024 (ABl. L, 2024/1831, 19.7.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1644769

PRÄAMBEL

TEIL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Allgemeines Ziel

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Ausnahmen

Artikel 5 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und dem Seerechtsübereinkommen sowie den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen

Artikel 6 Unberührtheit

Artikel 7 Allgemeine Grundsätze und Ansätze

Artikel 8 Internationale Zusammenarbeit

TEIL II
MARINGENETISCHE RESSOURCEN EINSCHLIE?LICH DER AUSGEWOGENEN UND GERECHTEN AUFTEILUNG DER VORTEILE

Artikel 9 Ziele

Artikel 10 Anwendung

Artikel 11 Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Artikel 12 Mitteilung über Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Artikel 13 Traditionelles Wissen indigener Völker und ortsansässiger Gemeinschaften, das sich auf maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse bezieht

Artikel 14 Ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile

Artikel 15 Ausschuss für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile

Artikel 16 Überwachung und Transparenz

TEIL III
MAßNAHMEN WIE GEBIETSBEZOGENE MANAGEMENTINSTRUMENTE EINSCHLIE?LICH MEERESSCHUTZGEBIETE

Artikel 17 Ziele

Artikel 18 Anwendungsbereich

Artikel 19 Vorschläge

Artikel 20 Bekanntmachung und vorläufige Überprüfung der Vorschläge

Artikel 21 Konsultationen zu den Vorschlägen und Beurteilung der Vorschläge

Artikel 22 Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete

Artikel 23 Beschlussfassung

Artikel 24 Notmaßnahmen

Artikel 25 Durchführung

Artikel 26 Überwachung und Überprüfung

TEIL IV
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGEN

Artikel 27 Ziele

Artikel 28 Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Artikel 29 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und den nach den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie bei den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen vorgesehenen Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen

Artikel 30 Schwellenwerte und Faktoren für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Artikel 31 Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen

Artikel 32 Öffentliche Bekanntmachung und Konsultation

Artikel 33 Berichte über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 34 Entscheidung

Artikel 35 Überwachung der Auswirkungen genehmigter Tätigkeiten

Artikel 36 Berichterstattung über die Auswirkungen genehmigter Tätigkeiten

Artikel 37 Überprüfung genehmigter Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen

Artikel 38 Vom wissenschaftlich-technischen Organ zu entwickelnde Normen beziehungsweise Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfunge

Artikel 39 Strategische Umweltprüfungen

TEIL V
KAPAZITÄTSAUFBAU UND WEITERGABE VON MEERESTECHNOLOGIE

Artikel 40 Ziele

Artikel 41 Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau und bei der Weitergabe von Meerestechnologie

Artikel 42 Modalitäten für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von Meerestechnologie

Artikel 43 Zusätzliche Modalitäten für die Weitergabe von Meerestechnologie

Artikel 44 Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von Meerestechnologie

Artikel 45 Überwachung und Überprüfung

Artikel 46 Ausschuss für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von Meerestechnologie

TEIL VI
INSTITUTIONELLE REGELUNGEN

Artikel 47 Konferenz der Vertragsparteien

Artikel 48 Transparenz

Artikel 49 wissenschaftlich-technisches Organ

Artikel 50 Sekretariat

Artikel 51 Vermittlungsmechanismus

TEIL VII
FINANZIELLE MITTEL UND FINANZIERUNGSMECHANISMUS

Artikel 52 Finanzmittel

TEIL VIII
DURCHFÜHRUNG UND EINHALTUNG

Artikel 53 Durchführung

Artikel 54 Überwachung der Durchführung

Artikel 55 Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung

TEIL IX
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Artikel 56 Verhütung von Streitigkeiten

Artikel 57 Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel

Artikel 58 Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Vertragsparteien gewählten friedlichen Mittel

Artikel 59 Streitigkeiten technischer Art

Artikel 60 Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 61 Vorläufige Vereinbarungen

TEIL X
NICHTVERTRAGSPARTEIEN DIESES ÜBEREINKOMMENS

Artikel 62 Nichtvertragsparteien dieses Übereinkommens

TEIL XI
TREU UND GLAUBEN UND RECHTSMISSBRAUCH

Artikel 63 Treu und Glauben und Rechtsmissbrauch

TEIL XII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 64 Stimmrecht

Artikel 65 Unterzeichnung

Artikel 66 Ratifikation, Genehmigung, Annahme und Beitritt

Artikel 67 Aufteilung der Zuständigkeit der Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und ihrer Mitgliedstaaten in Bezug auf die in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten

Artikel 68 Inkrafttreten

Artikel 69 Vorläufige Anwendung

Artikel 70 Vorbehalte und Ausnahmen

Artikel 71 Erklärungen

Artikel 72 Änderung

Artikel 73 Kündigung

Artikel 74 Anlagen

Artikel 75 Verwahrer

Artikel 76 Verbindliche Wortlaute

ANLAGE I

ANLAGE II Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von Meerestechnologie

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