Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bremen
Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 589)
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (Bremisches Solargesetz - BremSolarG) vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 486) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie in der seit dem 27. Juni 2024 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
das am 24. Mai 2023 in Kraft getretene Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 443 - 449) und
den am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.
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