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Vorschrift Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor

Aktuelle Fassung

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VERORDNUNG (EU) 2024/1787 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 ((EU) 2024/1787)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1643336

Präambel

KAPITEL 1
ALLGEMCEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Kosten, die den Betreibern entstehen

KAPITEL 2
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND UNABHÄNGIGE PRÜFUNG

Artikel 4 Zuständige Behörden

Artikel 5 Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 6 Inspektionen

Artikel 7 Beschwerden

Artikel 8 Prüfungstätigkeiten und Prüfungsvermerk

Artikel 9 Unabhängigkeit und Akkreditierung oder Zulassung der Prüfstellen

Artikel 10 Nutzung und Austausch von Informationen

KAPITEL 3
METHANEMISSIONEN IM ÖLUND GASSEKTOR

Artikel 11
Anwendungsbereich

Artikel 12 Überwachung und Berichterstattung

Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung

Artikel 14 Leckerkennung und -reparatur

Artikel 15 Beschränkungen für das Ausblasen und Abfackeln

Artikel 16 Meldung von Ausblasvorgänge und Abfackelvorgängen

Artikel 17 Anforderungen an den Zerstörungs- und Abscheidegrad

Artikel 18 Inaktive Bohrlöcher, vorübergehend verfüllte Bohrlöcher und dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher

KAPITEL 4
METHANEMISSIONEN IM KOHLESEKTOR

Abschnitt I
Überwachung und Berichterstattung für aktive Kohlebergwerke

Artikel 19 Anwendungsbereich

Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung

Abschnitt II
Minderung der Methanemissionen aus aktiven untertägigen Kohlebergwerken

Artikel 21 Anwendungsbereich

Artikel 22 Emissionsminderungsmaßnahmen

Artikel 23 Meldung von Ausblas- und Abfackelvorgängen

Abschnitt III
Methanemissionen aus stillgelegten untertägigen Kohlebergwerken und aufgegebenen untertägigen Kohlebergwerken

Artikel 24 Anwendungsbereich

Artikel 25 Überwachung und Berichterstattung

Artikel 26 Emissionsminderungsmaßnahmen

KAPITEL 5
METHANEMISSIONEN VON ROHÖL, ERDGAS UND KOHLE, DIE IN DER UNION IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN

Artikel 27
Für Importeure geltende Anforderungen

Artikel 28 Gleichwertigkeit der Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen

Artikel 29 Methanintensität der Förderung von Rohöl, Erdgas und Kohle

Artikel 30 Methan-Transparenzdatenbank und Methan-Leistungsprofile

Artikel 31 Globales Methan-Überwachungsinstrument und Krisenreaktionsmechanismus

KAPITEL 6
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 32 Standards und technische Vorschriften

Artikel 33 Sanktionen

Artikel 34 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35 Ausschussverfahren

Artikel 36 Überwachung, Überprüfung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 37 Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

Artikel 38 Inkrafttreten

ANHANG I
Untersuchung zur Leckerkennung und -reparatur gemäß Artikel 14

ANHANG II
Leckerkennung: Reparatur- und Überwachungszeitpläne gemäß Artikel 14

ANHANG III
Berichterstattung über Ausblas- und Abfackelvorgänge gemäß Artikel 16

ANHANG IV
Inspektion der Gasfackeln und sonstigen Verbrennungsvorrichtungen

ANHANG V
Bestandsverzeichnisse und Emissionsminderungspläne für inaktive Bohrlöcher, vorübergehend verfüllte Bohrlöcher und dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher gemäß Artikel 18

ANHANG VI
Berichterstattung über aktive Kohlebergwerke gemäß Artikel 20

ANHANG VII
Berichterstattung über Ausblas- und Abfackelvorgänge bei Absaugstationen gemäß Artikel 23

ANHANG VIII
Bestandsverzeichnisse, Berichte und Emissionsminderungspläne für stillgelegte untertägige Kohlebergwerke und aufgegebene untertägige Kohlebergwerke gemäß den Artikeln 24, 25 und 26

ANHANG IX
Von den Importeuren vorzulegende Informationen gemäß Artikel 27 Absatz 1, Artikel 28 Absätze 1, 2 und 3 und Artikel 29 Absatz 1

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