Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 14. Juni 2024 (GVOBl. M-V S. 347)
Aufgrund des § 4 Absatz 2 Satz 2 und des § 17 Absatz 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 891) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung:
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