Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 31. Mai 2024 (ABl. S. 1399)
Nummer 6.2.3 der Förderrichtlinie wurde gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. September 2015, S. 1) notifiziert.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die IBB Business Team GmbH (IBT) mit der Umsetzung des Programms beauftragt.
Mit dem geförderten Projekt darf erst begonnen werden, wenn die IBB Business Team GmbH bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist und dass mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf.
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