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Vorschrift  Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG

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  • Vom 11. April 2024 (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024)

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RICHTLINIE (EU) 2024/1203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG ((EU) 2024/1203)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. April 2024 (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, ber. ABl. L, 2025/90336, 15.4.2025)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1626153

Präambel

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Straftaten

Artikel 4 Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5 Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 6 Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8 Erschwerende Umstände

Artikel 9 Mildernde Umstände

Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11 Verjährungsfristen

Artikel 12 Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 13 Ermittlungsinstrumente

Artikel 14 Schutz von Personen, die Umweltstraftaten melden oder die entsprechende Ermittlung unterstützen

Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen im öffentlichen Interesse und Zugang der betroffenen Öffentlichkeit zu Gerichten

Artikel 16 Prävention

Artikel 17 Ressourcen

Artikel 18 Schulung

Artikel 19 Koordinierung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten

Artikel 20 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union

Artikel 21 Nationale Strategie

Artikel 22 Statistische Daten

Artikel 23 Durchführungsbefugnisse

Artikel 24 Ausschussverfahren

Artikel 25 Bewertung, Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 26 Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG

Artikel 27 Ersetzung der Richtlinie 2009/123/EG

Artikel 28 Umsetzung

Artikel 29 Inkrafttreten

Artikel 30 Adressaten

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