Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 16. April 2024 (HmbGVBl. S. 99)
Verkündet als Artikel 1 der Klimaschutzstärkungsverordnung) vom 16. April 2024 (HmbGVBl. S. 99).
Auf Grund von § 16 Absatz 7 und § 16a Absatz 5 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert am 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443), wird verordnet:
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