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Vorschrift Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung

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Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik auf Dach- und Stellplatzflächen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung - PVUmsVO)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 16. April 2024 (HmbGVBl. S. 99)

Hinweis der Redaktion:

Verkündet als Artikel 1 der Klimaschutzstärkungsverordnung) vom 16. April 2024 (HmbGVBl. S. 99).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1625677

Auf Grund von § 16 Absatz 7 und § 16a Absatz 5 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert am 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443), wird verordnet:

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ergänzende Begriffsbestimmungen

§ 3 Entfallen der Pflichten wegen unbilliger Härte

Abschnitt 2
Verpflichtung zur Errichtung und zur Nutzung von Solardächern nach § 16 Absätze 2 und 3 HmbKliSchG

§ 4 Entfallen der Pflichten wegen technischer Unmöglichkeit

§ 5 Entfallen der Pflichten wegen wirtschaftlicher Nicht-Vertretbarkeit

Abschnitt 3
Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Stellplatzanlagen nach § 16a HmbKliSchG

§ 6 Reduzierung des Umfangs der Mindestnutzung der für solare Strahlungsenergie geeigneten Stellplatzflächen

§ 7 Entfallen der Pflicht wegen technischer Unmöglichkeit

§ 8 Entfallen der Pflicht wegen wirtschaftlicher Nicht-Vertretbarkeit

Abschnitt 4
Vollzugsverfahren

§ 9 Allgemeines

§ 10 Nachweise

§ 11 Nachweis der unbilligen Härte

§ 12 Prüfmaßstab und Stichprobenüberprüfung

§ 13 Lageplananforderungen

§ 14 Kosten

Abschnitt 5
Schlussvorschrift

§ 15 Übergangsvorschrift

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