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Vorschrift Richtlinien zur Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern

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Richtlinien zur Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern (Richtlinien zur Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern - BioMeth Bayern)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bayern

Vom 18. Januar 2024 (BayMBl. 2024 Nr. 60)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1616924

Präambel

1. Zweck der Förderung

2. Gegenstand der Förderung

3. Begriffsbestimmung

4. Zuwendungsempfänger

5. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

6. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

7. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.1 in Verbindung mit Nr. 3 (Biogasaufbereitungsanlagen)

7.1 Art der Förderung

7.2 Zuwendungsfähige Kosten

7.3 Umfang der Förderung

8. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.2 in Verbindung mit Nr. 3 (Biogas- bzw. Biomethanleitungen)

8.1 Art der Förderung

8.2 Zuwendungsfähige Kosten

8.3 Umfang der Förderung

8.4 Beihilferechtliche Vorgaben

9. Förderobergrenze

10. Bagatellgrenze

11. Kumulierung

12. Bewilligungsbehörde

13. Verfahren

13.1 Antragstellung

13.2 Antragsprüfung

14. Sonstige Bestimmungen

15. Hinweise

15.1 Missbrauch

15.2 Auskunftspflichten, Prüfung

15.3

16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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