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Vorschrift Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-Bund)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. November 2023 (BAnz AT 23.11.2023 B1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1601389

Nach Artikel 84 Absatz 2, Artikel 85 Absatz 2 und Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 98, § 97 Absatz 4 und Anlage 5 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. 1 S. 1966) erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:

Bekanntmachung

Abkürzungsverzeichnis

1 Zweck, Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.1 Zweck

1.2 Anwendungsbereich

1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften, Begriffsbestimmungen

2 Das Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder

3 Der radiologische Notfall

3.1 Konkretisierung des Notfallbegriffs

3.2 Verfahren zur Prüfung, ob ein Notfall vorliegt

3.3 Referenzszenarien

3.4 Notfalleinstufung

3.4.1 Konkretisierung der Begriffe für die Notfalleinstufung

3.4.2 Zweck und rechtliche Bedeutung der Notfalleinstufung nach dem Auswirkungsbereich

3.4.3 Vorläufige Notfalleinstufung anhand der Referenzszenarien

3.4.4 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei überregionalen Notfällen

3.4.5 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei regionalen Notfällen

3.4.6 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei lokalen Notfällen

3.4.7 Bewertung der radiologischen Lage bei Notfällen, die im Wesentlichen nur das Ausland betreffen

3.5 Notfallphasen

3.6 Gebiete und Bereiche im Zusammenhang mit Notfällen

3.6.1 Der Gefahrenbereich

3.6.2 Das Gefahrengebiet

3.6.3 Gebiete, in denen radiologische Kriterien für Maßnahmen aus weiteren Sachbereichen erfüllt sind oder erfüllt sein können

3.6.4 Das betroffene Gebiet

3.6.5 Klassifizierung des betroffenen Gebiets anhand der verbleibenden effektiven Dosis

3.7 Voraussetzungen für die Beendigung eines Notfalls

3.7.1 Fall 1 - Ende ohne Überführung in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation:

3.7.2 Fall 2 - Ende durch Überführung in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation:

4 Optimierte Schutzstrategien

4.1 Radiologische Schutzziele

4.2 Allgemeines und Übersicht über wesentliche Elemente der Schutzstrategien

4.3 Optimierte Schutzstrategien für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall

4.3.1 Übersicht

4.3.1.1 Einstieg in den Ablauf der Schutzstrategie für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall

4.3.1.2 Bewertung der radiologischen Lage (e)

4.3.1.3 Reflexhandlungen ohne RLB (i)

4.3.1.4 Informationen nach §§ 106 und 107 StrlSchG sowie weitere Informationen zur radiologischen Lage (j)

4.3.1.5 Mess- und Probenahmeprogramme (k)

4.3.1.6 Alarmierung weiterer Stellen (l)

4.3.1.7 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen (m)

4.3.1.8 Empfehlungen an die Wirtschaft, Berufsgruppen und öffentliche Einrichtungen (n)

4.3.1.9 Internationale Hilfeersuche (o)

4.3.1.10 Entscheidungen über die Durchführung, Anpassung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen (p)

4.3.1.11 Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie (q)

4.3.1.12 Ausstieg aus der Schutzstrategie für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall (r)

4.3.1.13 Informationsaustausch, Zusammenarbeit und Koordinierung

4.3.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen bei überregionalen und regionalen Notfällen

4.3.2.1 Vorfreisetzungsphase (Phase A):

4.3.2.2 Freisetzungsphase (Phase B):

4.3.2.3 Nachfreisetzungsphase (Phasen C und D):

4.3.3 Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie und der Schutzmaßnahmen bei einem überregionalen oder einem regionalen Notfall

4.3.3.1 Allgemeines

4.3.3.2 Anpassung oder Ergänzung der im Voraus festgelegten radiologischen Kriterien

4.3.3.3 Anpassung oder Ergänzung der im Voraus festgelegten weiteren Elemente der optimierten Schutzstrategie

4.3.3.4 Anpassung oder Ergänzung der optimierten Schutzstrategie durch unmittelbar anwendbare EU- oder Euratom-Rechtsakte

4.3.3.5 Teilprozess der Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie und weiteren Notfallplanungen nach § 111 StrlSchG

4.3.3.6 Weitere Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen

4.4 Optimierte Schutzstrategien für lokale Notfälle

4.4.1 Übersicht

4.4.1.1 Einstieg in den Ablauf der Schutzstrategie für lokale Notfälle

4.4.1.2 Bewertung der radiologischen Lage (e)

4.4.1.3 Reflexhandlungen aufgrund von Anzeichen für eine Gefährdung (h)

4.4.1.4 Messungen und Probenahme (i)

4.4.1.5 Entscheidungen über die Durchführung von Schutzmaßnahmen (j)

4.4.1.6 Alarmierung weiterer Stellen (k)

4.4.1.7 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen (l)

4.4.1.8 Entscheidung über Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Schutzmaßnahmen (m)

4.4.1.9 Ausstieg aus der Schutzstrategie für lokale Notfälle (n)

4.4.1.10 Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit

4.4.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen lokaler Notfälle

4.4.2.1 Vorfreisetzungsphase (Phase A)

4.4.2.2 Freisetzungsphase (Phase B) und Nachfreisetzungsphase (Phasen C und D)

5 Schutzmaßnahmen und andere Maßnahmen

6 Radiologische Kriterien

6.1 Allgemeines

6.2 Referenzwerte für die effektive Dosis oder für Organ-Äquivalentdosen der Bevölkerung

6.3 Radiologische Kriterien für die Angemessenheit der frühen Schutzmaßnahmen nach Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV)

6.4 Richtwerte für das Vorliegen einer Gefahr durch ionisierende Strahlung

6.4.1 Kontaminations- und Dosisleistungsrichtwerte für Maßnahmen des Katastrophenschutzes, der allgemeinen Gefahrenabwehr und Hilfeleistung sowie für die medizinische Behandlung und Vorsorge

6.4.2 Kontaminationsrichtwerte für Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren ionisierender Strahlung durch Trinkwasser, das notfallbedingt kontaminiert ist oder kontaminiert sein könnte sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen

6.4.3 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von Lebens- und Futtermitteln sowie für Verhaltensempfehlungen zum Verzehr von Lebensmitteln

6.4.4 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln sowie für Verhaltensempfehlungen zu deren Verwendung

6.4.5 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie für Verhaltensempfehlungen zu deren Verwendung

6.4.6 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens oder der Verwendung von Lebensmittelbedarfsgegenständen und sonstigen Bedarfsgegenständen, bei denen die Ge- fahr der Aufnahme von Radionukliden in den Verdauungstrakt besteht, sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen

6.4.7 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und der An- oder Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen

6.4.8 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, der Benutzung oder sonstigen Verwendung von sonstigen Produkten, Gegenständen und Stoffen sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen

6.4.9 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Verkehrs und der Beförderung von Personen, Fahrzeugen, Gütern oder Gepäck, für Verbote oder Beschränkungen des Verbringens von Fahrzeugen, Gütern oder Gepäck aus betroffenen Gebieten sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen

6.5 Richtwerte für die Angemessenheit von Maßnahmen zur Dekontamination von Gebieten, Grundstücken, Gebäuden und Gewässern

6.6 Kontaminationswerte für Abfälle und Abwasser

6.6.1 Kontaminationswerte für Abfälle und Abwasser nach § 95 Absatz 1 StrlSchG als Unbedenklichkeitsschwellen für die Bewirtschaftung nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der sonstigen für Abfälle und Abwasser geltenden Bundesgesetze

6.6.2 Kontaminationswerte für zusätzliche spezielle Schutzmaßnahmen bei der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung

6.6.3 Sonstige Gegenstände und Stoffe gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3

6.7 Kriterien für die Anpassung und Aufhebung von Maßnahmen

7 Nicht radiologische Kriterien einschließlich der grenzübergreifenden Harmonisierung der Notfallreaktion

7.1 Nicht radiologische Kriterien

7.2 Grenzübergreifende Harmonisierung der Notfallreaktion im Sinne des HERCA-WENRA-Ansatzes

8 Das radiologische Lagebild (RLB)

8.1 Allgemeines

8.2 Maßgeblichkeit

8.3 Informations- und Bewertungsgrundlagen, Zuständigkeiten

8.4 Inhalt des Radiologischen Lagebilds

8.5 Bereitstellung und Weiterleitung des radiologischen Lagebilds

9 Das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund) und seine Ansprechstellen

9.1 Einrichtung und Aufgaben des RLZ-Bund

9.2 Ansprechstellen des RLZ-Bund

9.2.1 Ansprechstellen auf Bundesebene

9.2.2 Ansprechstellen der Länder

10 Alarmierung

10.1 Alarmierung des RLZ-Bund und des GMLZ

10.1.1 Alarmierung durch den Strahlenschutzverantwortlichen

10.1.2 Alarmierung durch die zuständigen Behörden

10.1.3 Alarmierung bei Ereignissen im Ausland

10.2 Selbstalarmierung

10.3 Prüfverfahren bei Alarmierung des RLZ-Bund

10.4 Alarmierung und Benachrichtigung weiterer Stellen durch das RLZ-Bund und das GMLZ

10.5 Die Alarmierungs- und Kontaktliste des RLZ-Bund

11 Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit

11.1 Allgemeines

11.2 Informationsaustausch und Koordinierung zu strahlenschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekten

11.3 Informationsaustausch und Koordinierung zu sachbereichsspezifischen Aspekten der Notfallreaktion, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Fragen des Strahlenschutzes stehen

11.4 Internationaler Informationsaustausch und internationale Koordinierung

11.5 Übergeordnete Koordinierung der Notfallreaktion

11.6 Unterstützung und Hilfeleistung durch Behörden oder Einrichtungen des Bundes und der Länder

11.6.1 Allgemeines

11.6.2 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

11.7 Internationale Hilfeleistung

11.8 Koordinierung und Informationsaustausch bei lokalen Notfällen

11.9 Zuständigkeiten bei Notfällen, die im Wesentlichen nur das Ausland betreffen

11.10 Technische Ausstattung und Standards für den Informationsaustausch

12 Externe Krisenkommunikation

12.1 Bei überregionalen und regionalen Notfällen

12.1.1 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen

12.1.1.1 Zuständigkeiten

12.1.1.1.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG

12.1.1.1.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG

12.1.1.1.3 Weitergabe der Informationen und Empfehlungen nach Rn. 498 und 500

12.1.1.1.4 Sonstige Informationen und Empfehlungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften

12.1.1.2 Koordinierung und Abstimmung

12.1.1.2.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG

12.1.1.2.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG

12.1.1.2.3 Sonstige Informationen und Empfehlungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften

12.1.1.3 Inhalte

12.1.1.3.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG

12.1.1.3.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG

12.1.2 Informationen und Empfehlungen für die betroffene Wirtschaft, Berufszweige und öffentliche Einrichtungen

12.1.3 Warnung und Übermittlung der Informationen und Empfehlungen des RLZ-Bund

12.1.4 Krisenkommunikationsplan

12.2 Bei lokalen Notfällen

13 Messungen und Probenahmen

13.1 Zweck von Messungen und Probenahmen; Übersicht über Mess- und Probenahmeprogramme

13.2 Messkapazitäten und Reduzierung des Messaufwands

13.3 Daten- und Informationsaustausch

13.4 Koordinierung von Messungen

14 Schutz der Einsatzkräfte

14.1 Kreis der Einsatzkräfte und Begriffsbestimmung

14.2 Schutzkonzept und Referenzwerte für Einsatzkräfte

14.3 Dosimetrie bei Einsatzkräften

14.4 Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

14.5 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten; Strahlenschutzregister

14.6 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung

14.7 Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte und weitere ergänzende Maßnahmen

15 Inkrafttreten

A Ergänzende Dokumente

B Beschreibung der Referenzszenarien

B.0 Referenzszenario S0 - Notfall mit ungeklärtem Ursprung

B.1 Referenzszenario S1 - Notfall in einem deutschen Kernkraftwerk (vor Brennelementfreiheit)

B.2 Referenzszenario S2 - Notfall in einem Kernkraftwerk im grenznahen Ausland (in bis zu 100 km Entfernung von der deutschen Grenze)

B.3 Referenzszenario S3 - Notfall in einem Kernkraftwerk auf dem europäischen Kontinent (in mehr als 100 km Entfernung von der deutschen Grenze)

B.4 Referenzszenario S4 - Notfall in einem Kernkraftwerk außerhalb des europäischen Kontinents

B.5 Referenzszenario S5 - Notfall in einer ortsfesten Anlage oder Einrichtung im In- und Ausland mit besonderem Gefahrenpotenzial, die nicht unter S1 bis S4 fällt

B.6 Referenzszenario S6 - Notfall im Zusammenhang mit sonstigen Tätigkeiten nach § 4 StrlSchG oder vergleichbaren Tätigkeiten nach ausländischem Recht

B.7 Referenzszenario S7 - Transportunfall an Land (Straße, Schiene, Luft)

B.8 Referenzszenario S8 - Sonstiger Notfall mit radioaktiven Stoffen oder mit radioaktiven Kontaminationen

B.9 Referenzszenario S9 - Absturz eines Satelliten oder Raumfahrzeugs mit radioaktivem Material

B.10 Referenzszenario S10 - Notfall auf einem Oberflächengewässer

B.11 Referenzszenario S11 - Notfall auf oder in Meeresgewässern

B.12 Referenzszenario S12 - Vorsätzliche Straftat im In- und Ausland im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen ohne Bezug zu einer kerntechnischen Anlage oder Einrichtung

B.13 Referenzszenario S13 - Vorsätzliche Straftat, Störmaßnahme oder sonstige Einwirkung Dritter gegen oder auf eine kerntechnische Anlage oder Einrichtung

B.14 Referenzszenario S14 - Nuklearwaffenexplosion

B.15 Referenzszenario S15 - Sonstiger Notfall beim Umgang mit einer Nuklearwaffe

C Radiologische Kriterien

C.1 Anwendung von Grenz- oder Richtwerten bei Kontaminationen mit mehreren Radionukliden

C.2 Radiologische Kriterien für das Vorliegen einer Gefahr und die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen

C.2.0 Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase

C.2.1 Katastrophenschutz, allgemeine Gefahrenabwehr und Hilfeleistung

C.2.2 Medizinische Behandlung und Vorsorge nach einer Exposition der Bevölkerung und der Einsatzkräfte

C.2.3 Trinkwassergewinnung und -versorgung

C.2.4 Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, für Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Erzeugnisse im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes

C.2.5 Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Medizinprodukte

C.2.6 Sonstige Produkte, Gegenstände und Stoffe

C.2.7 Beförderung von Gütern

C.2.8 Verkehr von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Gepäck

C.2.9 Kontaminierte Gebiete, insbesondere für kontaminierte Grundstücke und Gewässer

C.2.10 Entsorgung von Abfällen und Beseitigung von Abwasser sowie Errichtung und Betrieb der in § 95 Absatz 1 Satz 2 genannten Anlagen

C.3 Radiologische Kriterien, die der Prüfung einer möglichen Anpassung oder Aufhebung von Maßnahmen dienen

D Informations- und Bewertungsgrundlagen für das RLB und die Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie nach § 111 StrlSchG

E Übersicht über Messungen und Probenahmen

F Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte

G Erläuterungen

G.1 Erläuterungen zu Grenz- und Richtwerten

G.2 Erläuterungen zum HERCA-WENRA-Ansatz

G.3 Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche

H Begriffsbestimmungen

I Abbildungsverzeichnis

J Tabellenverzeichnis

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