logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen – Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (EmpfGS 409)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe Oktober 2023 (GMBl 2023, S. 1028)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1598785

Die Empfehlungen zu Gefahrstoffen (EmpfGS) werden gemäß § 20 Absatz 3 Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und ausgesprochen und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.

1 Einführung

1.1 Ziel der Empfehlung

1.2 Zusammenspiel zwischen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und REACH-Verordnung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

2 Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Ermitteln von Gefährdungen

2.1 Allgemeines

2.2 Plausibilitätsprüfung des SDB für die Gefährdungsbeurteilung

2.3 Registrierungsnummer und UFI im Sicherheitsdatenblatt

2.4 Informationen aus dem Expositionsszenarium

3 Bedeutung und Nutzung von Beurteilungsmaßstäben aus REACH zur Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines zu DNEL

3.2 Informationen zur Beurteilung der inhalativen Exposition aus REACH

3.2.1 Nicht verbindliche DNEL aus REACH-Registrierungen

3.2.2 Verbindliche DNEL aus REACH-Beschränkungen

3.3 DMEL aus REACH-Registrierungen

3.4 Informationen zur Beurteilung der dermalen Exposition aus REACH

4 Informationen zu Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen ohne Sicherheitsdatenblatt

5 Information zu Substitutionsmöglichkeiten

6 Informationen zur Festlegung von Schutzmaßnahmen

6.1 Informationen zu Schutzmaßnahmen aus dem Hauptteil des SDB

6.2 Informationen zu Schutzmaßnahmen aus Expositionsszenarien

6.3 Bedeutung der sicheren Verwendung gemäß REACH-Verordnung für die Auswahl der Schutzmaßnahmen

7 Informationen aus REACH-Zulassungen

8 Informationen aus REACH-Beschränkungen

Anhang 1
Abkürzungen und Begriffe

Anhang 2
Gegenüberstellung von Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die Gesundheitsgefahren sowie die Unterweisung der Beschäftigten und die entsprechenden Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt und im ES

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück